Bewahren, was ist.
Unsere Nachhaltigkeitsstrategie.

Für jene, die es besitzen, bedeutet es Freiheit und Macht, für uns bedeutet es Verantwortung. Und dieser Verantwortung bei der Kapitalallokation sind wir uns sehr wohl bewusst. Unser Denken ist deswegen niemals eindimensional. Entscheidungen treffen wir im vollen Bewusstsein der Verantwortung für den Vermögensträger als auch uns alle. Nicht, weil es der Zeitgeist verlangt, sondern weil es unserer Überzeugung entspricht.

Unsere Nachhaltigkeitsstrategie möchten wir nicht nur theoretisch formulieren, sondern auch praktisch umsetzen. Darum kommunizieren wir unsere Bemühungen und Aktivitäten gemäß Offenlegungsverordnung Art. 3 transparent und eindeutig. Mit den Finanzprodukten der BRW Finanz AG werden ökologische oder soziale Merkmale beworben, allerdings keine nachhaltigen Investitionen angestrebt.





Verantwortung
wahrnehmen

Als Unternehmen möchten wir unserer Verantwortung gerecht werden und dazu beitragen, die negativen Auswirkungen unseres Daseins auf unsere Umwelt zu begrenzen. Indem wir ein ressourceneffizientes Wirtschaften fördern und gleichzeitig unsere Kunden und Partner für Aspekte der Nachhaltigkeit sensibilisieren.





Nachhaltigkeit
erkennen

Die Nichteinhaltung von Umwelt-, Sozial- oder Corporate Governance-Standards kann erhebliche negative Auswirkungen auf den Wert einer Anlage und damit auf die Vermögenswerte unserer Kunden haben. Um sich dieser Nachhaltigkeitsrisiken bewusst zu werden, nutzen wir einen von uns selbst entwickelten Analyseansatz der uns hilft, Risiken rechtzeitig zu erkennen um sie adäquat bewerten zu können.





Anlageentscheidungen
bewerten

Jede von uns getätigte Investitionsentscheidung prüfen wir im Vorfeld auf umweltbezogene, soziale oder unternehmensbezogene Werte – anhand von marktüblichen Bewertungsmethoden, externen Rating-Agenturen und der Expertise unseres eigenen ESG-Research-Teams. So können wir Unternehmen und Finanzprodukte frühzeitig identifizieren und ausschließen, die anerkannte Nachhaltigkeitsstandards nicht erfüllen.





Werte vorleben

Das soziale und unternehmerische Engagement der BRW Finanz AG hat zum Ziel, Nachhaltigkeit zu fördern und Nachhaltigkeitsrisiken zu begrenzen. Um unsere Mitarbeiter für diese Bestrebungen zu gewinnen, setzt die Vergütungspolitik der BRW Finanz AG keinerlei Anreize zum Eingehen von übermäßigen Nachhaltigkeitsrisiken. Es ist zudem Aufgabe der Organe der BRW Finanz AG sicherzustellen, dass keine Vergütungsstrukturen entstehen, die entsprechende Fehlanreize schaffen. Insoweit steht die Vergütungspolitik im Einklang mit den Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 5 OffenlegungsVO).

Keine Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen der Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren

Aufgrund gesetzlicher Vorschriften (Art. 4 Abs. 1 a Abs. 2 OffenlegungsVO bzw. Art. 4 Abs. 5 a OffenlegungsVO) sind wir zu den nachfolgenden Angaben verpflichtet und möchten sie im Sinne einer maximalen Transparenz klar darstellen:

  • Investitionsentscheidungen können nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt (z. B. Hitzewellen, Dürren, Überflutungen, schwere Stürme, Wassermangel , Verlust an Biodiversität), auf soziale – und Arbeitnehmerbelange haben und auch der Bekämpfung von Korruption und Bestechung abträglich sein.
  • Wir haben grundsätzlich ein erhebliches Interesse daran, unserer Verantwortung als Finanzdienstleister gerecht zu werden und dazu beizutragen, derartige Auswirkungen im Rahmen unserer Anlageentscheidungen zu vermeiden. Die Umsetzung der hierfür vorgegebenen rechtlichen Vorgaben ist nach derzeitigem Sachstand jedoch aufgrund der bestehenden und noch drohenden bürokratischen Rahmenbedingungen unzumutbar. Überdies sind wesentliche Rechtsfragen noch ungeklärt.
  • Zur Vermeidung rechtlicher Nachteile sind wir daher derzeit daran gehindert, eine öffentliche Erklärung dahingehend abzugeben, dass und in welcher Art und Weise wir die im Rahmen unserer Investitionsentscheidungen nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Umweltbelange usw.) berücksichtigen. Daher sind wir gehalten, auf unserer Webseite zu erklären, dass wir diese vorläufig und bis zu einer weiteren Klärung nicht berücksichtigen (Art. 4 Abs. 1 b) OffenlegungsVO bzw. Art. 4 Abs. 5 b) OffenlegungsVO).
  • Wir erklären aber ausdrücklich, dass diese Handhabung nichts an unserer Bereitschaft ändert, einen Beitrag zu einem nachhaltigeren, ressourceneffizienten Wirtschaften mit dem Ziel zu leisten, insbesondere die Risiken und Auswirkungen der anthropogenen Erderwärmung und anderer ökologischer oder sozialer Missstände zu verringern.

Download: Nachhaltigkeitsbezogene-Offenlegungen-Art.-10_BRW-Finanz-AG_Stand-Januar-2024

Unsere Auszeichnungen

Wir möchten unsere Kunden überzeugen, nicht die Fachpresse.
Schön, wenn wir es dennoch schaffen.

Sprechen Sie mit uns.

Zeit ist eine knappe Ressource. Ob Ihre bei BRW invest gut angelegt ist, finden wir gemeinsam heraus.
Im direkten und offenen Gespräch.

Jonas Kasten

ESG-Analyst