Infobrief 04/2021

Nachhaltigkeit – anders gedacht

Seit Inkrafttreten der EU-Offenlegungsverordnung im März 2021 ist die von Unternehmen wie MSCI Inc. formulierte ESG-Meinung für viele Investoren quasi Gesetz; und für jene, die ihr Kreuz „an der falschen Stelle“ gesetzt haben heißt das konsequenterweise, nicht mehr in Gesellschaften wie bspw. Alphabet Inc. investieren zu können.

Dabei ist es das eine, sich haftungsrechtlich befreien zu wollen. Sich damit jedoch der eigenen Verantwortung zu entledigen und einzig der Meinung eines externen Akteurs zu verschreiben, dessen Beweggründe einem zumeist unbekannt sind und die somit mit der eigenen übereinstimmen können aber nicht müssen, halten wir hingegen für unklug.

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